Eine lange und den internationalen Erfordernissen angepasste Ausbildung führen zur Qualifikation „Polizei-Bergführer". Die erste Stufe ist der „Polizei-Alpinist", die zweite Stufe der „Polizei-Hochalpinist". Nach der bestandenen Eignungsprüfung zur Ausbildung zum Polizei-Bergführer folgt die Ausbildung. Mit einer kommissionellen Prüfung wird diese Ausbildung abgeschlossen, die Qualifikation „Polizei-Bergführer" ist erreicht.
In den Richtlinien für den Alpindienst der Bundespolizei sind die Erfordernisse angeführt. Damit die Qualifikation „Polizei-Alpinist" zuerkannt wird, sind folgende Hochgebirgsschulen /HGSch) erfolgreich zu absolvieren:
HGSch im Winter 7 Tage
HGSch im Frühjahr 9 Tage
HGSch im Sommer im Fels 8 Tage
HGSch im Sommer im Eis 7 Tage
Damit die Qualifikation „Polizei-Hochalpinist" zuerkannt wird, sind folgende weitere HGSch erfolgreich zu absolvieren:
HGSch im Frühjahr 9 Tage
HGSch im Sommer im Fels 8 Tage
HGSch im Sommer im Eis 7 Tage
Für die Zuerkennung der Qualifikation „Polizei-Bergführer" sind neben der bereits angeführten Eignungsprüfung folgende weitere HGSch erfolgreich zu absolvieren:
HGSch Lawinenlehrgang 5 Tage
HGSch im Frühjahr 10 Tage
HGSch im Sommer im Fels 10 Tage
HGSch im Sommer im Eis 10 Tage
Zusätzlich zu den allgemeinen Ausbildungsinhalten werden auch spezielle Ausbildungsinhalte für "Spezialgebiete" (Wasserfallklettern, Canyoning, Höhlenforschung) geschult.