Der Zuständigkeitsbereich der Alpinpolizei Hochsteiermark hängt von der bezirksabhängigen Festlegung des BMI ab. Derzeit sind die Beamten der ehem AEG Bruck, Mürzzuschlag und Leoben für die grafisch dargestellten Bereiche örtlich zuständig. Die gerichtliche Zuständigkeit (Gerichtssprengel) hängt von der jeweiligen Unfallörtlichkeit ab (LG Leoben bzw LG Graz).